Anglerschein

Angelscheine

Bei uns im Markt erhältst du die offiziellen Angelscheine für die Strecke der Diemel zwischen Trendelburg und Deisel.
Die Angelsaison läuft vom 01. Mai bis zum 30. September.  

Die folgenden Scheine können in unserem Hauptmarkt in der Karlshafener Straße 15 erworben werden:


Tageskarte 10€    Wochenendkarte 20€    Wochenkarte 30€

Bitte beachte das dies ausschließlich mit Bargeld bezahlt werden können!

Angelstrecke

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Weitere Informationen

Die Angelstrecke beginnt unterhalb vom Wehr in Trendelburg und führt dann bis ca. 150m über dem Baugraben Trendelburg-Deisel.
An beiden Grenzpunkten stehen Hinweisschilder, diese bitte beachten!

Gewässerordnung des FNV Trendelburg e.V. Diemel

  1. Die Gewässerordnung gilt für das bewirtschaftete Gewässer des FNV Trendelburg e.V. Die Mitglieder und Gastangler verpflichten sich, den Inhalt dieser Gewässerordnung zur Kenntnis zu nehmen und alle Bestimmungen einzuhalten!
  2. Während allen Vereinsveranstaltungen ( Versammlungen etc. ) ist den Vereinsmitgliedern das Angeln am Vereinsgewässer untersagt!
  3. Das Angeln ist nur vom Ufer aus erlaubt. Nicht erlaubt ist das Angeln vom Wehr, von Brücken und Stegen, sowie vom Boot und Campingplatz!
  4. Beim Spinn – und Fliegenfischen darf keine zweite Angel ausgelegt werden!
  5. Das Friedfischangeln ist in der jährlichen Laichzeit verboten, das Anfüttern ist nicht gestattet. Jeglicher Verkauf der Fische ist strengstens untersagt!
  6. Jugendliche unter 14 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Fischereiberechtigten angeln. Jugendliche über 14 Jahren nur mit gültigem Jahresfischereischein und bestandener Angelfischerprüfung.
  7. Der Angler hat nicht das Recht die angrenzenden Wiesen mit dem Auto zu befahren und dort zu parken!
  8. Die Uferböschung und das Gewässer dürfen nicht verunreinigt werden. Feuerstellen sind strengstens untersagt!
  9. Der Erlaubnisschein-Inhaber trägt die Haftung für Personen- und Sachschäden, die er selbst erleidet oder anderen zufügt!
  10. Bei Meinungsverschiedenheiten mit Gewässeranliegern ( z.B. wegen Uferbetretung hat der Angler sich höflich zu verhalten und dem Verein umgehend Mitteilung zu machen!
  11. Den bestellten Fischereiaufsehern sind die zur Fischereiausübung erforderlichen Ausweise und der Fang vorzuzeigen. Den Anordnungen der Fischereiaufsehern ist Folge zu leisten!
  12. Werden Übertretungen dieser Gewässerordnung festgestellt, so sind die Fischereiaufsehe und der Vorstand berechtigt, den Fischereierlaubnisschein vorläufig einzuziehen und weitere Ordnungsmaßnahmen einzuleiten!
  13. Der Hecht ist auf 1 Stück pro Monat begrenzt. Für Gastangler gilt ein Fangverbot für Hecht.

Für die oben genannten Informationen übernehmen wir keine Haftung! 
Bei weiteren Fragen oder Anregungen melde dich bitte direkt beim FNV Trendelburg 1974 e.V.
1. Vorsitzender – Werner Hasenkopf – 05675 6326